AGB

 

I. Geltungsbereich

(1) Sämtliche Angebote, Lieferungen, Dienste und Leistungen, die das Unternehmen Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH unter der Domain www.shop-lueftung.at oder damit in Zusammenhang erbringt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) in der jeweils gültigen Fassung.

(2) Die AGB gelten auch für alle künftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH. Den AGB entgegenstehende Bedingungen des KUNDEN werden hiermit auch für die Zukunft abbedungen.

(3) Abweichungen von den AGB bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung durch Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH.

 

II. Vertragsgrundlagen / Angebote

(1) Grundlage für die von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH zu erbringenden Leistungen und/oder Lieferungen ist der vom KUNDEN erteilte Auftrag. Aufträge werden über das Onlineformular (Webshop) oder via Email entgegengenommen.

(2) Angebote von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH sind freibleibend. Angaben und Äußerungen über Produkteigenschaften, welcher Art auch immer, in Preislisten, Prospekten, Broschüren, Produktbeschreibungen und anderen Drucksachen oder öffentlichen Mitteilungen geben nur eine annähernde Beschreibung wieder und stellen jedenfalls unverbindliche Angaben über Durchschnittswerte dar; die Bestimmung des § 922 Abs. 2 ABGB wird abbedungen. Ein Auftrag wird für Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH oder durch Lieferung verbindlich; Stillschweigen gilt nicht als Annahme eines Auftrages. Der KUNDE ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so gilt diese als vom KUNDEN genehmigt, sofern er nicht unverzüglich schriftlich Gegenteiliges mitteilt.

 

III. Mitwirkungspflicht des KUNDEN

(1) Der KUNDE ist verpflichtet, Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH nach besten Kräften zu unterstützen und bei der Erfüllung des Auftrages mitzuwirken. Der KUNDE wird Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH insbesondere sämtliche Informationen erteilen und Unterlagen sowie Daten so rechtzeitig, vollständig sowie in geeigneter Form (auch elektronisch) übermitteln, wie es zur Erfüllung des Auftrages erforderlich oder dienlich ist.

(2) Der KUNDE wird Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH unverzüglich über sämtliche Schwierigkeiten, Probleme und Umstände informieren, die für die Erfüllung des Auftrages von Relevanz sind.

 

IV. Preise / Zahlungsbedingungen

(1) Preise gelten ab Lager oder Lieferwerk Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH und schließen Verpackungs-, Versand-, Fracht-, Entsorgungs- und Portokosten sowie USt. nicht ein.

(2) Die von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH gelegten Rechnungen sind, soweit im Online-Shop nicht anders geregelt, binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Die Annahme erfolgt mit Valuta des Tages, an dem Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH über den Gegenwert verfügen kann. Diskontspesen und alle mit der Einlösung des Wechsels oder Schecks zusammenhängenden Kosten trägt der KUNDE.

(3) Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das angegebene Konto von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet.

(4) Gewährte Rabatte, Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen gelten bei Zahlungsverzug oder im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den KUNDEN als nicht gewährt. Im Fall auch des bloß objektiven Verzuges verpflichtet sich der KUNDE, die zur zweckentsprechenden außergerichtlichen Einbringlichmachung der Forderung anlaufenden Mahn- und Inkassospesen (z.B. Anwaltskosten, Kosten von Inkassobüros etc.) zu bezahlen.

(5) Wird über den KUNDEN ein Insolvenzverfahren eröffnet, der Konkurs über das Vermögen des KUNDEN mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet, ein Exekutionsverfahren gegen den KUNDEN eingeleitet, tritt eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des KUNDEN ein, erfolgen nicht vollkommen unbedenkliche Kreditauskünfte über den KUNDEN oder befindet sich der KUNDE gegenüber Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH in Zahlungsverzug, so ist Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH berechtigt, die sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälligen Beträge zu verlangen. Wird eine Bestellung vom KUNDEN auf anderen Namen (Dritten) getätigt, so haftet die bestellende Person zur ungeteilten Hand. Außerdem ist Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH in jedem dieser Fälle berechtigt, weitere von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH auftragsbestätigte Lieferungen auch dann von Vorauskasse oder Sicherstellung abhängig zu machen, wenn eine solche nicht vereinbart worden ist.

 

V. Lieferung / Lieferzeit

(1) Lieferfristen und -termine verstehen sich stets als voraussichtlich, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist. Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH wird sich jedoch bemühen, Liefertermine einzuhalten. Die Einhaltung der Lieferfristen und -termine setzt die Erfüllung aller Vertragspflichten des KUNDEN aus der laufenden Geschäftsbeziehung voraus. Verzug des KUNDEN mit der Übermittlung von für die Auftragsausführung erforderlichen Daten, Informationen und Unterlagen führt zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferfristen und -termine.

(2) Von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH nicht verschuldete Produktions- und Lieferhindernisse wie z.B. höhere Gewalt, Streiks, Betriebs- oder Lieferstörungen, Verkürzung und Ausfall der Arbeitszeit, Transporterschwernisse sowie behördliche Eingriffe bewirken eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen und -termine.

(3) Im Falle eines von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH schuldhaft zu vertretenden Lieferverzuges kann der KUNDE ausschließlich in Ansehung der von diesem Verzug betroffenen Waren unter Ausschluss weiterer Ansprüche entweder Erfüllung verlangen oder unter schriftlicher, ausdrücklicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 6 Wochen den Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Rücktritt ist nur dann rechtswirksam, wenn Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH die ausdrücklich gesetzte Nachfrist schuldhaft versäumt. Bei Sukzessivlieferungsverträgen besteht das Rücktrittsrecht nur in Ansehung jeder einzelnen Lieferung.

(4) Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH ist berechtigt, auch Teillieferungen vorzunehmen.

(5) Die Bestimmung der Transportart bleibt Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH vorbehalten und erfolgt in jedem Fall unabgeladen. Jede Lieferung erfolgt „EXW gemäß Incoterms 2000“ ab dem jeweiligen Werk oder Lager von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH und stets auf Kosten und Gefahr des KUNDEN; mit Versendung ab Werk Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH geht auch dann die Gefahr auf den KUNDEN über, wenn Lieferung "frei Haus" oder "franko" vereinbart wurde.

(6) Waren, die „auf Abruf“ oder „auf Abholung“ oder dergleichen bestellt werden, lagern ab dem Zeitpunkt des vereinbarten Abruf- bzw. Abholtermins auf Kosten und Gefahr des KUNDEN bei Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH oder nach Wahl von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH bei einem Dritten. Bei auch bloß objektivem Annahmeverzug des KUNDEN ist Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die Ware freihändig zu verwerten, insbesondere an Dritte zu veräußern.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

(1) Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH behält sich das Eigentumsrecht bis zur gänzlichen Bezahlung vor. Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH wird die Vorbehaltsware anderweitig freihändig veräußern und dem KUNDEN den vereinnahmten Erlös abzüglich jeglicher mit der Rücknahme und anderweitigen Veräußerung verbundenen Aufwendungen gutschreiben. Eine auf Betreiben von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH erfolgende Pfändung der Vorbehaltsware gilt nicht als Verzicht auf das Eigentumsrecht.

(2) Im Fall der Verfügung des KUNDEN über die Vorbehaltsware gelten sämtliche aus der Veräußerung oder sonstigen Verfügung über die Vorbehaltsware resultierenden Ansprüche des KUNDEN gegenüber Dritten als zahlungshalber an Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH abgetreten.

(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware einschließlich Beschlagnahmen, Pfändungen und dergleichen wird der KUNDE auf das Eigentumsrecht von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH hinweisen und Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Der KUNDE wird Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH wegen aller Aufwendungen zur Abwehr jeglichen Zugriffes auf die Vorbehaltsware gänzlich schad- und klaglos halten.

(4) Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH ist nach voriger Ankündigung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Abholung der Vorbehaltsware berechtigt, wenn der KUNDE mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen auch in bloß objektivem Verzug ist oder Umstände eintreten, die eine Gefährdung der Ansprüche von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH begründen (siehe etwa IV.5.).

 

VII. Gewährleistung

(1) Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH leistet ohne ausdrückliche schriftliche Zusage keine Gewähr für eine bestimmte Verwend- oder Verwertbarkeit der Leistungen. Für Materialmängel leistet Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH nur dann Gewähr, wenn vom Zulieferer Ersatz erlangt werden kann und Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH darüber hinaus den Mangel bei gehöriger Sorgfalt nachweislich hätte erkennen müssen.

(2) Der KUNDE ist bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche aus einer Mangelhaftigkeit verpflichtet, die Leistungen von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH unverzüglich und eingehend zu überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich zu rügen. Der KUNDE ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unwesentlicher Mängel zurückzuhalten oder auf einen Warenteil entfallende Zahlungen deshalb zurückzuhalten, weil ein anderer Warenteil wesentliche Mängel aufweist.

(3) Beweispflichtig dafür, dass ein Mangel im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegt, ist der KUNDE. Der KUNDE ist verpflichtet, Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH bei der Mängelfeststellung und -behebung zu unterstützen und alle erforderlichen Maßnahmen (wie Zutritt, Einsicht in Unterlagen, etc.) zu ermöglichen. Kommt der KUNDE bei der Mängelbehebung seiner Mitwirkungspflicht trotz schriftlicher Mahnung durch Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH nicht nach, ist die Geltendmachung jeglicher Ansprüche, die aus einer mangelhaften Leistung resultieren, ausgeschlossen.

(4) Bei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge werden unter Ausschluss weiterer Ansprüche die Mängel in angemessener Frist von mindestens 6 Wochen nach Wahl von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH entweder durch Verbesserung oder durch Austausch behoben. Der KUNDE wird mangelhafte Ware auf eigene Kosten fracht- und verpackungsfrei an Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH zum Zweck der Mängelbehebung schicken. Bei geringfügigen Mängeln ist Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH nach seiner Wahl auch berechtigt, nicht aber verpflichtet, von einer Verbesserung bzw. einem Austausch abzusehen und statt dessen eine angemessene Preisminderung zu gewähren, insbesondere, wenn ein Austausch oder eine Verbesserung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Bei geringfügigen ebenso wie bei nicht geringfügigen Mängeln ist Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH nach seiner Wahl auch berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Ware unter Ausschluss weiterer Ansprüche gegen Gutschrift des Auftragswertes zurückzunehmen. Durch Verbesserung oder Austausch wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht unterbrochen.

(5) Jegliche Ansprüche auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn die Ware vom KUNDEN oder einem Dritten benützt, verändert, nachbearbeitet, unsachgemäß gelagert oder sonst beeinträchtigt wurde.

(6) Im Falle eines von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH zu vertretenden Verbesserungs- oder Austauschverzuges kann der KUNDE ausschließlich in Ansehung der von diesem Verzug betroffenen Waren unter Ausschluss weiterer Ansprüche unter schriftlicher, ausdrücklicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 6 Wochen den Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Rücktritt ist nur dann rechtswirksam, wenn Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH die ausdrücklich gesetzte Nachfrist versäumt. Bei unwesentlichen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.

(7) Ansprüche auf Gewährleistung verjähren 6 Monate nach dem vereinbarten Liefertermin oder, falls dies früher sein sollte, nach der tatsächlichen Übergabe der Ware an den KUNDEN.

 

VIII. Schadenersatz

(1) Die Haftung von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH ist dem Grunde nach auf solche Schäden beschränkt, die nachweislich von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht werden. Der Ersatz von Schäden ist zudem der Höhe nach jedenfalls mit EUR 10.000,--, oder, falls dieser höher sein sollte, mit dem Auftragswert beschränkt. Der Ersatz von Folgeschäden, bloßen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen.

(2) Ansprüche auf Ersatz von Schäden müssen in jedem Fall bei sonstigem Ausschluss längstens innerhalb von einem Jahr ab Lieferung gerichtlich geltend gemacht werden. Für nach Ablauf dieser Frist geltend gemachte oder erst entstehende Schäden wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

(3) Die vorigen Beschränkungen der Haftung gelten auch für Schäden, welche von Personen verursacht wurden, für die Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH einzustehen hat.

 

IX. Aufrechnung / Leistungsverweigerung

(1) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des KUNDEN gegen Forderungen von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH ist ausgeschlossen. Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des KUNDEN werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ausgeschlossen.

(2) Solange der KUNDE nicht sämtliche Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH erfüllt hat, ist Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH berechtigt, sämtliche Leistungen und Lieferungen zurückzubehalten.

 

X. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht / Sonstiges

(1) Als Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung wird der Sitz von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH in 3052 Innermanzing, Gewerbepark Süd 6 vereinbart.

(2) Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung wird 3100 St. Pölten vereinbart. Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH bleibt jedoch berechtigt, den KUNDEN auch an seinem Sitz zu klagen.

(3) Sofern die Schriftform als Gültigkeitserfordernis vorgesehen ist, genügt auch die Übermittlung per Telefax diesem Erfordernis.

(4) Zustellungen von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH an den KUNDEN erfolgen an die vom KUNDEN zuletzt bekanntgegebene Anschrift. Der KUNDE ist verpflichtet, Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH Adressenänderungen bekanntzugeben, widrigenfalls Zustellungen an der zuletzt bekanntgegebenen Anschrift als zugegangen gelten.

(5) Durch die Kommunikation mit Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH stimmt der KUNDE zu, seine Kontaktdaten für den Erhalt von Newslettern bereitzustellen.

 

(6) Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen; diesfalls gelten jene Vereinbarungen als getroffen, welche rechtswirksam sind und der ursprünglichen Zielsetzung von Luft - Klima Lüftungstechnik GmbH am nächsten kommen.

Wir benutzen Cookies nur für interne Zwecke um den Webshop zu verbessern. Ist das in Ordnung? Ja Nein Für weitere Informationen beachten Sie bitte unsere Datenschutzerklärung. »